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Fotos von KfZ-Sachverständigen genießen auch urheberrechtlichen Schutz |
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Nach § 72 UrhG genießen Fotografien auch dann urheberrechtlichen Schutz, wenn sie keinen künstlerischen Anspruch haben.
Das Urheberrechtsgesetz macht keinen wesentlichen Unterschied zwischen "alltäglichen Knipsbildern" und professionellen, künstlerischen Fotografien (so genannte Lichtbildwerke), abgesehen von in der Praxis regelmäßig zu vernachlässigende Unterschieden bei der Schutzdauer.
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Zuständigkeit des Betriebsrats für Niederlassungen |
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Zuständigkeit eines nur für den Hauptbetrieb gewählten Betriebsrates auch für Niederlassungen ?
Unser Mandant war in einer Niederlassung mit drei Mitarbeitern beschäftigt. Sein Arbeitgeber unterhielt neben dem Hauptsitz mit über 30 Mitarbeitern eine weitere Niederlassung mit über 20 Mitarbeitern. Ein Betriebsrat (BR) war nur für den Hauptsitz gewählt worden.
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