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Vergütung/Vollmacht

Für die Tätigkeit des Rechtsanwalts bestehen unterschiedliche Möglichkeiten der Vergütung.

1.RVG (Ansicht)
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bemisst die Höhe der Vergütung nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert. Sofern zwischen dem Mandant und seinem Rechtsanwalt nichts anderes vereinbart wurde, gilt das RVG auch ohne gesonderte Vereinbarung. Allerdings mit einer Ausnahme:

Für die außergerichtliche Beartung muss seit dem 01.07.2006 die Höhe der Vergütung schriftlich vereinbart werden.

2. Stundensatz
Die Tätigkeit eines Rechtsanwalts kann auch aufgrund einer schriftlichen Honorarvereinbarung nach Zeitaufwand vergütet werden. Die Stundensätze sind dabei frei verhandelbar.

3. Pauschalhonorar
Ebenso kann die Tätigkeit eines Rechtsanwalts pauschal vergütet werden. Eine solche Vereinbarung unterliegt der Schriftform und ist hinsichtlich der Höhe frei verhandelbar.


Vollmacht zum Download

Die als pdf zum download vorgesehene Vollmacht umfasst sämtliche anwaltlichenTätigkeiten. Sie kann auf Wunsch des Mandanten auf die jeweilige Beauftragung beschränkt werden.
 
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